DGUV V3 Prüfung – Pflicht
DGUV – Deutsche gesetzliche Umfallversicherung
Unfälle vermeiden und Menschenleben retten
Nur wer prüft, kann Unfälle vermeiden, Sie ist Pflicht! In Deutschland haben Unternehmer diesbezüglich keinerlei Wahlfreiheit.
Unterlassung kann Straftat sein
Die Prüfung vom elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist eine Pflicht der Arbeitgeber. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung kann eine Straftat (§ 26 BetrSichV) darstellen. Die Prüung hat sich in der Praxis auch bewährt. Zum Schutz der Angestellten, die mit den elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten müssen, hat jeder Unternehmer die Verantwortung dafür zu tragen, dass er wie vorgeschrieben prüft.
Einhaltung der Din EN ISO 9001
Die DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) regt zur Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen an.
Der Versicherungsschutz
Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel oder an einer Anlage, verlangt die Versicherung den Nachweis der Prüfung. Ebenso bieten viele Versicherungen Preisvorteile bei Vorlage der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3). Die Prüftechniker besprechen in einem Vorgespräch mit Ihnen oder der beauftragten Person den Ablauf der Prüfungen. Normalerweise gehen die Prüfer von Raum zu Raum und überprüfen die elektrischen Geräte nach Ihren Vorgaben.
Eine Information von Reiche IT-KOM-EL https://www.reiche-it.de