DGUV V3 Prüfung – alles dazu einfach erklärt

DGUV – Deutsche gesetzliche Umfallversicherung

So häufig muss laut DGUV V3 geprüft werden

DGUV V3 Prüfung – Wie oft? – Die Elektrogeräteprüfung ist Pflicht und muss regelmäßig wiederholt werden. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Geräte, die einen Stecker haben in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und von ihnen keinerlei Gefahr ausgeht. Dass Unternehmen dies zu prüfen haben, ist in der DGUV Vorschrift 3 gesetzlich vorgeschrieben. Aber wie häufig muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nun tatsächlich erfolgen? Genügt eine Prüfung pro Kalenderjahr? Wir erläutern, wann die Prüfung nötig ist und unter welchen Voraussetzungen Prüffristen auch verlängert werden dürfen.

Ortsveränderliche elektrischer Betriebsmittel müssen laut Gesetz alle 6 Monate geprüft werden. Die Prüffrist kann verlängert werden, wenn es in der Vergangenheit wenig Fehler gab. Liegt die Quote bei unter 2 %, so dürfen die Fristen verlängert werden (also auf 12 Monate).

Für ortsfeste Anlagen liegt die Prüffrist bei 4 Jahren. Das erscheint relativ lange, aber man muss beachten, dass die VDE-Prüfung auch die Verwendung der Geräte im Blick hat. Dass ein Elektrogerät, das ständig bewegt wird, viel anfälliger für Fehler ist, ist doch wahrscheinlich. Ein ortsfestes Gerät und eine große Anlage hingegen sind den Gefahren laut DGUV V3 nicht so intensiv ausgesetzt, weil ihr Stecker beispielsweise nicht permanent bewegt wird. Er verbleibt eben am Stromanschluss, während ein Wasserkocher ständig seinen Ort wechselt und immer wieder neu in eine Steckdose gesteckt wird. Außerdem sind Schäden wahrscheinlicher, wenn ein Gerät unsachgemäß bedient wird. Diese Wahrscheinlichkeit ist laut DGUV Vorschrift 3 bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln doch wahrscheinlicher (VDE 100-600, 0105-100)

DGUV V3 – wie oft, Unterschiedliche Prüffristen

Bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens müssen häufiger geprüft werden, weil sie einen besonderen Schutz bieten müssen. Kindergärten, Schulen und Universitäten werden ständig von Besuchern aufgesucht. Während Unternehmen praktisch nur die eigenen Mitarbeiter zu „Gast“ haben, gelten Orte wie Museen oder Bibliotheken als öffentliche Orte und unterliegen daher strengeren Prüffristen. Ähnliches ist auch auf Baustellen der Fall. Weil die Elektrogeräte dort sehr häufig (praktisch immer) verwendet werden (z.B. Sägen, Winkelschneider oder Bohrmaschinen), nutzen diese sich anders ab. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel würde also die Prüffristen auf einer Baustelle anders bewerten.

Die DGUV V3 Prüfung sollte auch immer so gewissenhaft ausgeführt werden, dass im Prüfprotokoll erfasst wird, wenn es tatsächlich zu einer massiven Belastung der Geräte kommt. Das ist weder strafbar noch verboten, es ist nur ratsam, das Prüfverhalten entsprechend anzupassen. Hier steht natürlich immer die Sicherheit der Mitarbeiter im Vordergrund. Prüffristen bis auf den letzten Tag auszureizen ist zwar rechtlich völlig unbedenklich, aber es stellt sich dennoch die Frage, ob es nicht sinnvoll ist freiwillig häufiger nach BGV A3 zu prüfen. Das sollte sicherlich von den jeweiligen Geräten und ihrer Verwendung abhängig gemacht werden. Überschritten werden darf eine Prüffrist so ohne Weiteres natürlich nicht. Das ist nur mit sehr geringer Fehlerquote aus der Vergangenheit möglich.

DGUV V3– warum Prüfprotokoll

Sie haben alles richtig gemacht und sich immer an die DGUV V3 gehalten? Wunderbar. Das ist verantwortungsvoll und wird Sie vermutlich schon vor dem ein oder anderen Zwischenfall bewahrt haben. Sofern Sie die VDE Prüfung aber nicht beweisen können, sieht es rechtlich ziemlich düster aus. Die Beweislast liegt immer beim Unternehmer selbst, der mit einer bestimmten Maschine oder Anlage arbeitet.

Selbst, wenn diese fehlerhaft produziert war und der Hersteller selbst für einen Fehler verantwortlich ist, muss der Betreiber beweisen, dass dieser bei einer Prüfung nicht aufgefallen ist bzw. dass er diese Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gewissenhaft ausgeführt hat.

Für welche Geräte ist keine DVGU V3 Prüfung nötig?

Ja, sofern es sich nicht um ein Elektrogerät handelt. Alles, was einen Stecker hat und mit Strom betrieben wird, fällt unter die gesetzliche Richtlinie der DGUV V3. Die Prüfung ist deshalb auch allgemeingültig für alle Elektrogeräte vorgeschrieben, mindestens bei deren erster Inbetriebnahme muss die Elektrogeräteprüfung immer erfolgen. Die weiteren Fristen sind von den Geräten selbst abhängig.

 

Wie oft wird von der DGUV die Einhaltung der Richtlinie geprüft?

Das kann stichprobenartig erfolgen, muss aber nicht. Es gibt viele Unternehmen, die noch nie auf die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 hin überprüft wurden. Kein Prüfprotokoll wurde je verlangt und die DGUV Prüfung und die Ergebnisse nie kontrolliert. Trotzdem kann das jederzeit passieren. Spätestens dann, wenn es zu einer Fehlerquote mit anschließenden Konsequenzen wie großen oder kleinen Zwischenfällen kommt, werden Dokumentationen angefordert. Wer dann keine Auskunft erteilen kann, hat rechtlich schlechte Karten und trägt die Haftung selbst. Die DGUV V3 Prüfung ist kein freiwilliges Angebot. Wer sich nicht daran hält, riskiert in die Haftung genommen zu werden und Strafen bezahlen zu müssen.

Auch wenn die DGUV ein Unternehmen nicht Jahr für Jahr per Post oder Anruf an die nötig BGV A3 Prüfung erinnert, so ist sie dennoch auszuführen. Übrigens sollte auch das nicht erst nach einer Aufforderung durch eigene Mitarbeiter erfolgen, die selbst anhand der Prüfplaketten erkannt haben, dass die nächste DGUV Prüfung schon angestanden hätte. Termine bezüglich der Fristen müssen gewissenhaft gepflegt werden.

Wie oft kommt ein Prüfunternehmen?

Das hängt davon ab, was zu prüfen ist und wie die Prüfung organisatorisch gestaltet wird. Ein beauftragtes Prüfunternehmen übernimmt die Prüfung meist für alle Elektrogeräte, die sich im Betrieb befinden und wird gemeinsam mit dem Betreiber entscheiden, wie die Umsetzung der DGUV V3 am sinnvollsten ist. Voraussicht zahlt sich hier aus, denn pro Anfahrt können meist gleich mehrere Geräte geprüft werden.

DGUV V3 wie oft ändern sich Vorgaben?

Nein. Unternehmen müssen nicht befürchten, dass jährlich neue Prüfintervalle veröffentlicht werden oder sich die Richtlinien grundlegend ändern. Dennoch ist es wichtig den Überblick zu behalten. Das ist auch eine Dienstleistung, die die meisten Prüfunternehmen auf dem Schirm haben. Sollte es tatsächlich zu Änderung in Bezug auf die DGUV V3 Prüfung kommt, werden zuständige Elektrofachkräfte dies wissen.

Es schadet natürlich dennoch nicht, sich die DGUV Vorschrift 3 eigenständig zu Gemüte zu führen und sich regelmäßig zu vergewissern, dass keine neue Version veröffentlicht wurde, die womöglich neue Grundlagen darstellt und um so besser verstehen Sie, was Prüfbetriebe tun und worauf Unternehmen selbst achten müssen.

Was ist mit neuen Geräten?

Ja, es handelt sich dabei um eine Prüfung vor der Inbetriebnahme. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss nämlich immer dann erfolgen, wenn das Gerät benutzt werden soll. Solange ein Gerät noch verpackt und demnach nicht zugänglich ist, kann es ungeprüft bleiben. Die DGUV V3 Prüfung ist aber spätestens mit dem Tag nötig, an dem Mitarbeiter das Elektrogerät bedienen wollen oder müssen.

Was ist eine DGUV V3 befähigte Person

Eine DGUV V3 befähigte Person ist eine qualifizierte Fachkraft, die gemäß der deutschen DGUV V3 (früher BGV A3) Verordnung befähigt ist, wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchzuführen. Diese Prüfungen dienen der Sicherstellung der elektrischen Sicherheit in Arbeitsstätten und sind gesetzlich vorgeschrieben. Die DGUV V3 befähigte Person hat das erforderliche Fachwissen und die dort festgelegten Qualifikationen, um die Prüfungen professionell und fachgerecht durchzuführen, fordern Sie unser qualifiziertes Personal einfach an.

Eine Information von Reiche IT-KOM-EL http://www.reiche-it.de