Wir übernehmen fachmännisch für Sie:

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Die Elektrogeräteprüfung ist Pflicht und muss regelmäßig wiederholt werden. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Geräte, die einen Stecker haben in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und von ihnen keinerlei Gefahr ausgeht. Dass Unternehmen dies zu prüfen haben, ist in der DGUV Vorschrift 3 gesetzlich vorgeschrieben. Aber wie häufig muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nun tatsächlich erfolgen? Genügt eine Prüfung pro Kalenderjahr? Wir erläutern, wann die Prüfung nötig ist und unter welchen Voraussetzungen Prüffristen auch verlängert werden dürfen.

Ortsveränderliche elektrischer Betriebsmittel müssen laut Gesetz alle 6 Monate geprüft werden. Die Prüffrist kann verlängert werden, wenn es in der Vergangenheit wenig Fehler gab. Liegt die Quote bei unter 2 %, so dürfen die Fristen verlängert werden (also auf 12 Monate).

Mehr Informationen erhalten Sie hier: